Sie sind hier: Herzlich Willkommen! » Allgemeine Info's » Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienwohnung Hachmann


Wir freuen uns Sie in unserer Ferienwohnung begrüßen zu können. Anbei ein paar Regeln zu Ihrem und unserem rechtlichem Schutze. Ausnahmen oder Einwände werden nach Absprache per Mail oder Telefon berücksichtigt.


1. Vertragsabschluss:
Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande indem wir Ihre Internet-Buchung oder telefonische (formlos) oder schriftliche (formlos) Buchung annehmen und Sie hierüber durch die Übersendung einer Reservierung informieren. Die Vermietung erfolgt Privat.


2. Leistungen & Preise:
Der Mietvertrag umfasst die auf der Homepage und/oder im schriftlichen Angebot beschriebenen Ferienwohnung im Hause Hachmann. Im Mietpreis sind die Miete und in der Regel Energiekosten und Müllentsorgung enthalten. Die Anzahl der in der Unterkunft wohnenden Personen (einschließlich aller Kinder) darf die in der Buchung angeführte Anzahl nicht überschreiten.


3. Zahlung:
Die Mietvorauszahlung beträgt 20% des Mietpreises, min. jedoch 50€ und ist nach Erhalt der Reservierung fällig. Die Dauer der Zahlungsfälligkeit beträgt 7 Tage nach Datum der Reservierung. (auf unserem Konto). Bei kurzfristigen Buchungen kann die Mietvorauszahlung nur durch unser schriftliches Einverständnis entfallen, der Mietpreis ist dann unaufgefordert bei Übernahme der Wohnung zu zahlen. Rechnungen werden in Ausnahmefällen, und nur nach Absprache, für Firmen erstellt.
Vor Ort erfolgt eine Einweisung in das Mietobjekt durch den Vermieter. Anschließend ist die Restmiete unaufgefordert in bar in Euro zu zahlen. Andere Währungen werden ausdrücklich nur nach Absprache entgegengenommen. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Pkt. 5. Rücktritt/Umbuchung/Ersatzmieter gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.


4. Anzahlungsbestätigung:
Nach Eingang der Mietvorauszahlung erhält der Mieter eine Anzahlungsbestätigung. Sie berechtigt zum Bezug des Ferienobjektes - deshalb bitte sorgfältig aufbewahren und mitnehmen! Bei kurzfristigen Buchungen ohne Anzahlung reicht hier die Reservierungsbestätigung.


5. Rücktritt/Umbuchung/Ersatzmieter:
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung vornehmen oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt/Umbuchung oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) bei uns eingeht. Für einen Rücktritt bis zum 91. Tag vor Mietbeginn wird eine Gebührenpauschale von 5 % des Mietpreises fällig, mindestens jedoch 10€. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird der Restbetrag erstattet. Für einen Rücktritt ab 90 Tage vor Mietbeginn kann laut nachstehender Staffel eine Ersatzmiete eingefordert werden:
a) Rücktritt bis 90 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
b) Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
c) Rücktritt ab 14 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
d) bei Rücktritt ab 7 Tag vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 80% des Mietpreises.
Ausnahmen sind nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
Bei Nichtanreise ohne Ankündigung wird die Ferienwohnung 24 Stunden nach dem Anreisetermin wieder zur Vermietung frei gegeben. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr.


6. Haftung/Kaution:
Der Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Unterkunft, deren Inventar und für eventuell von ihm oder Mitreisenden oder Gästen verursachten Schäden. Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Übersteigt die Schadenshöhe eine evtl. gezahlte Kaution, ist der die Kautionshöhe übersteigende Betrag in bar nachzuzahlen. Stellt der Vermieter/Verwalter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich die ausliegende Hausordnung durchzulesen und zu befolgen. Ein Nicht-beachten oder mutwilliges Entgegenhandeln kann eine fristlose Beendigung des Mietvertrages durch den Vermieter/ Verwalter zu Folge haben.


7. Allgemeines:
Der Müll muss vom Mieter in die dafür vorgesehenen Container in oder hinter der Garage entsorgt werden (Mülltrennung gemäß der vorhandenen Behälter beachten!). Nicht ordnungsgerecht sortierter Müll kann mit einer kostenpfilchtigen Nachsortigung durch den Vermieter in Rechnung gestellt werden. Je nach Aufwand wird hier ein Betrag von min. 10€ fällig. Eventuelle Schneeräumung ist ab der Zufahrt selber oder auf Absprache der restlichen Hausbewohner zu machen. Wir bitten das Auto auf den vorgesehenen Flächen zu parken, sodass keiner Behinderung zur Ausfahrt anderer entsteht. Bei verschmutzten Schuhwerk bitten wir Sie die Schuhe auszuziehen, und/oder Hausschuhe zu benutzten.
Bei der Ferienwohnungen handelt sich um eine Nichtraucherwohnungen. Daher ist das Rauchen nur vor der Haustür, auf den Balkonen oder im Gesellschaftsraum im Keller gestattet. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Mehr dazu finden Sie in der Hausordnung.


9. An- und Abreise:
Bei Ankunft in dem Ferienobjekt hat der Mieter unaufgefordert die Buchungsbestätigung vorzulegen. In der Regel ist die Anreise ab 14 Uhr möglich. Frühere Anreisetermine klären Sie bitte mit uns ab. Ist die Ankunft erst nach 20 Uhr möglich, bitten wir Sie um rechtzeitige Benachrichtigung. Die Abreise ist bis 10 Uhr vorzunehmen (spätere Abreise auf Anfrage). Vor der Abreise müssen Besteck und Geschirr gereinigt und eingeräumt werden. Die Wohnung ist aufgeräumt und besenrein zu übergeben.


10. Reklamationen:
Stellt der Mieter bei Bezug der Unterkunft fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach 3 Tagen) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden. Mängel werden von uns i.d.R. sofort beseitigt.


11. Schadensmeldung/Mitwirkungspflicht bei entstehenden Schäden:
Schäden, die während der Mietzeit am gemieteten Objekt entstehen, sind sofort zu melden. Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich aufgetretene Leistungsstörungen Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen (z.B. Wasserrohrbruch).


12. Auflösung des Mietvertrages:
Kann die Urlaubsreise wegen nicht vorhergesehener Ereignisse wie Naturkatastrophen oder politischer Krisen nicht angetreten werden, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich eines Selbstbehaltes von 50€ erstattet und die Buchung storniert. Gegenseitige Rechtsansprüche bestehen dann nicht mehr.


13. Benutzung Internet:
siehe weiter unten unter Nutzungsregeln WLAN/LAN.


14. Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.


15. Gerichtsstand:
Gerichtstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bielefeld.





WLAN/LAN - Nutzungsregeln
Ferienwohnung Hachmann



1. Gestattung
Der Vermieter gestattet dem Mieter bzw. den Mietern für den Zeitraum der Mietdauer die Benutzung des WLAN- und / oder LAN-Netzwerks in der Ferienwohnung und den damit verbundenen Zugang zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs und / oder LANs zu gestatten bzw. zu ermöglichen.
Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs und / oder LANs aus technischen Gründen zeitweise einzustellen.


2. Technische Voraussetzungen / Zugangsdaten
Dem Mieter obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher Voraussetzungen an seinem Notebook zur Nutzung des WLANs und/ oder LANs. Die mitgeteilten Zugangsdaten (Netzwerkname, Code, usw.) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall Dritten bekannt werden.


3. Gefahren, Protokoll
Das WLAN und / oder LAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs und / oder LANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Internetaktivitäten des Mieters, soweit die Daten gespeichert sind, nicht an Dritte weitergegeben werden, außer auf Nachfrage den strafverfolgenden Behörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft).


4. Verantwortlichkeit und Freistellung
Für die über das WLAN und / oder LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs und / oder LANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN und / oder LAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN und / oder LAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs und / oder LANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.

 
https://www.gratis-besucherzaehler.de/